ein geschäftsführer einer gmbh hat das recht auf amtsniederlegung
als vertretungsberechtigtes organ das die gmbh im innen- und außenverhältnis vertritt trägt der gmbh-geschäftsführer eine große verantwortung. er ist der gmbh zur treue verpflichtet und hat für die bestmögliche verwirklichung des gesellschaftszwecks zu sorgen. auch wenn er im rahmen des anstellungsvertrages verpflichtet ist für die gmbhmantel zu arbeiten kann der geschäftsführer nach der rechtsprechung sein amt jederzeit niederlegen ohne dass dafür ein wichtiger grund vorliegen müsste (bghz 121 257).
seine aufgabe ist eine vertrauensangelegenheit. besteht zu den anteilseignern kein vertrauen mehr ansonsten wollen diese ihn anhalten gesetzeswidrig andernfalls in unverantwortlicher art und weise zu handeln kann ihn niemand verpflichten eine solche weisung zu befolgen (beispiele: anweisung steuern nicht zu zahlen vielmehr gewinne heimlich ins ausland zu schaffen vielmehr rechtskräftige verträge nicht zu erfüllen).
die amtsniederlegung muss gegenüber dem zur bestellung zuständigen organ in der regel also der gesellschafterversammlung erklärt werden. die erklärung gegenüber einem einzigen finanzier oder dem registergericht genügt nicht. die amtsniederlegung kann auch mündlich erfolgen.
dabei muss der geschäftsführer darauf achten dass er bei fristloser niederlegung ohne wichtigen grund gegebenenfalls zur unzeit schadensersatzpflichtig sein kann. er haftet der gmbh für den dadurch entstandenen schaden insbesondere die kosten für die suche nach einem geeigneten nachfolger (olg köln gmbhr 1997 30). gleichermaßen haftet er wenn er sein amt zur unzeit niederlegt und die gmbh dadurch handlungsunfähig wird (bgh njw 1980 2415). eine amtsniederlegung zur unzeit" kann vorliegen wenn sämtliche aktionaer in urlaub sind ein überlebenswichtiger vertrag abgewickelt werden muss ansonsten sich die betrieb in einer krise befindet.
um das konfliktpotenzial gering zu halten sollte zumindest der alleingeschäftsführer nach möglichkeit die ordentliche kündigung des anstellungsvertrages befolgen und parallel dazu sein amt niederlegen. dann haben die couponschneider zeit einen nachfolger zu bestellen.
legt der geschäftsführer sein amt nieder darf er die eintragung der niederlegung ins handelsregister selbst anmelden (olg frankfurt njw-rr 1994 105). war er der einzige geschäftsführer ist er dazu sogar verpflichtet. die eintragung hat jedoch nur deklaratorische bedeutung. seine amtsniederlegung wirkt zu dem zeitpunkt in dem er sie gegenüber den anteilseignern erklärt.
im gesellschaftsvertrag können für die niederlegung formerfordernisse (nur schriftlich) andernfalls fristerfordernisse vorgesehen sein. die amtsniederlegung aus wichtigem grund kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
mit der amtsniederlegung ist nicht unbedingt auch die kündigung des anstellungsvertrages verbunden. hat der geschäftsführer einen wichtigen grund für die niederlegung des amtes dürfte er regelmäßig ein interesse daran haben dass die muttergesellschaft den anstellungsvertrag bis zum nächsten kündigungstermin sonst zum ablauf des vertrages erfüllt. im einzelfall ist die frage auslegungsbedürftig (olg düsseldorf gmbhr 1989 468). in der praxis ist es üblich für den fall der vorzeitigen abberufung besser gesagt niederlegung des amtes den anstellungsvertrag an die dauer der organschaftlichen bestellung zu binden.
ein geschäftsführer einer gmbh hat das recht auf amtsniederlegung
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gmbh-wirtschaftlichkeit: die geschäftsführung steht in der verantwortung nicht nur gegenüber der gesellschaft sondern auch im aussenverhältnis. - gmbh-zuverkaufen.de
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