was ist eine kg kommanditgesellschaft
die kommanditgesellschaft (kg) ist eine sonderform der offenen handelsgesellschaft (ohg). bei der ohg haften alle anteilseigner privat und unbeschränkt. bei der kg ist die haftung mindestens eines gesellschafters auf die kommanditeinlage beschränkt.
zur gründung einer kg sind wenigstens zwei personen erforderlich. es gibt zum einen den komplementär. dieser ist ein persönlich unbeschränkt haftender gesellschafter. zum anderen gibt es mindestens einen kommanditisten dessen haftung auf den betrag seiner vermögenseinlage beschränkt ist. die kg kann beliebig viele komplementäre und beliebig viele kommanditisten haben. komplementäre besser gesagt kommanditisten können sowohl natürliche als auch juristische personen (gmbh) sein.
eine anteilsübernahme setzt die gestattung im gesellschaftsvertrag besser gesagt die zustimmung aller finanzier voraus. sie lässt sich umsetzen indem sich ausscheidender und eintretender kommanditist verständigen gegebenenfalls ein kommanditist austritt und ein neuer kommanditist unabhängig davon eintritt. scheidet der komplementär aus führt dies zwangsläufig zur liquidation.
die kommanditgesellschaft hat im wirtschaftsleben eine weitaus größere bedeutung als die ohg. ihre beliebtheit ergibt sich daraus dass sich der kommanditist mit beschränkter haftung an einer personengesellschaft und damit am wirtschaftsleben beteiligen kann. vor allem ist die kg eine geeignete gesellschaftsform für familiengesellschaften. sie ermöglicht eine interessengerechte beteiligung der familienmitglieder nach ihren persönlichen verhältnissen im hinblick auf den umfang ihrer mitarbeit ihre qualifikation ihr lebensalter und ihr engagement am betrieb der gesellschaft.
die kommanditgesellschaft ist wie die ohg eine personenhandelsgesellschaft. ihre rechtlichen unterschiede zur ohg ergeben sich allein aus der besonderen rechtsstellung der kommanditisten. die kg ist keine juristische person. wie die ohg ist sie dennoch juristisch verselbstständigt und kann unter ihrer gesmbh (oesterr.) rechte erwerben und verbindlichkeiten eingehen eigentum andere dingliche rechte an grundstücken erwerben und unter ihrer unternehmen vor richterkollegium klagen und verklagt werden.
das recht der kg ist in §§ 161 177a handelsgesetzbuch geregelt. ergänzend finden die bestimmungen des ohg-rechts anwendung.
die kg wird wie die ohg zur eintragung in das handelsregister angemeldet. anmeldung und die unterschriften sämtlicher anteilseigner müssen notariell beglaubigt werden. die bekanntmachung bezieht sich hierbei nur auf die zahl der kommanditisten. deren persönliche daten und jeweilige haftungssumme sind jedoch aus dem handelsregister ersichtlich. das handelsregister ist für jedermann einsehbar.
ein risiko für den kommanditisten kann sich daraus ergeben dass die unternehmung ihre geschäfte beginnt bevor sie in das handelsregister eingetragen wird. dann haftet der kommanditist der dem geschäftsbeginn zugestimmt hat für die bis zur eintragung begründeten verbindlichkeiten der kg wie ein komplementär. diese haftung ist ausgeschlossen soweit dem gläubiger die beteiligung als kommanditist bekannt war.
kommanditisten sind von der geschäftsführung und der vertretung der mantelgesellschaft ausgeschlossen. ihnen stehen in erster linie kontrollrechte sowie das recht auf gewinnbeteiligung zu. in der regel unterliegt der kommanditist nicht dem wettbewerbsverbot. das stimmrecht hängt von der art der zu treffenden entscheidung ab. bei grundlagengeschäften kommt es grundsätzlich auf die zustimmung aller wertpapierinhaber an. gewöhnliche geschäftsführungsentscheidungen trifft ausschließlich der komplementär.
was ist eine kg kommanditgesellschaft
vorrats kg gruenden verkauf vorrats ag unternehmensgruendung
gmbh-wirtschaftlichkeit: die geschäftsführung steht in der verantwortung nicht nur gegenüber der gesellschaft sondern auch im aussenverhältnis. - gmbh-zuverkaufen.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen