Samstag, 22. Februar 2014

Unternehmensgruendung - Unternehmensgruendung -

e.G - eingetragene Genossenschaft

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e.g - eingetragene genossenschaft

eine genossenschaft ist ein zusammenschluss von natürlichen beziehungsweise juristischen personen deren ziel der erwerb beziehungsweise die wirtschaftliche beziehungsweise soziale förderung ihrer mitglieder durch einen gemeinschaftlichen geschäftsbetrieb ist. hierbei wird zwischen verbraucher- bau- bank- absatz- und produktionsgenossenschaften unterschieden.

sie zeichnet sich durch eine offene mitgliederzahl aus das heißt der bestand der genossenschaft ist unabhängig vom aus- sonst beitritt der mitglieder und ist körperschaftsteuerpflichtig.

[1] die genossenschaft wird mit der handelsgesellschaft gleichgestellt. als rechtsgrundlage gilt in deutschland das genossenschaftsgesetz (geng) von 1889. die ersten genossenschaften im deutschsprachigen raum wurden mitte des 19. jahrhunderts von hermann schulze-delitzsch im sächsischen delitzsch und von friedrich wilhelm raiffeisen im rheinland-pfälzischen weyerbusch gegründet. weltweit sind mindestens 700 millionen mitglieder an genossenschaften beteiligt wobei diese international in der international co-operative alliance (ica) organisiert sind. genossenschaften sind wertegemeinschaften die in der regel ziele verfolgen die über reine wirtschaftsbetriebe hinausgehen. die ica beschreibt als grundlegende werte die selbsthilfe selbstverantwortung demokratie gleichheitbilligkeit und solidarität. in tradition ihrer gründer vertrauen genossenschaftsmitglieder auf die ethischen werte ehrlichkeit offenheit sozialverantwortlichkeit und interesse an anderen menschen.

e.g - eingetragene genossenschaft

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gmbh-wirtschaftlichkeit: die geschäftsführung steht in der verantwortung nicht nur gegenüber der gesellschaft sondern auch im aussenverhältnis. - gmbh-zuverkaufen.de

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