Freitag, 21. Februar 2014

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stiftung

eine stiftung ist eine einrichtung die mit hilfe eines vermögens einen vom stifter festgelegten zweck verfolgt. dabei wird in der regel das vermögen auf dauer erhalten und die destinatäre können nur in den genuss der erträge kommen. stiftungen können in verschiedenen rechtlichen formen und zu jedem legalen zweck errichtet werden. die meisten stiftungen werden in privatrechtlicher form errichtet und dienen gemeinnützigen zwecken. man unterscheidet förderstiftungen die tätigkeiten dritter finanziell fördern und operative stiftungen die zur erfüllung des stiftungszwecks selbst projekte durchführen. meist sind stiftungen auf ewig angelegt.

es werden oh ja auch stiftungen mit begrenzter lebensdauer gegründet die ihr vermögen nach und nach aufbrauchen (verbrauchsstiftungen). eine stiftung hat in der regel eine satzung die unter anderem die zwecke und die art ihrer verwirklichung festschreibt. nach außen wird die stiftung von einem vorstand vertreten (der auch anders bezeichnet sein kann) es können satzungsgemäß ungeachtet auch zusätzliche organe und gremien eingerichtet werden.

im unterschied zu einem verein hat eine rechtsfähige stiftung – in deutschland die häufigste rechtsform – keine mitglieder und unterliegt der staatlichen stiftungsaufsicht. der juristische akt der errichtung einer stiftung wird ebenfalls als stiftung bezeichnet ebenso – allgemeiner – auch die hergabe von vermögenswerten insbesondere für gemeinnützige mildtätige das heisst kirchliche zwecke.

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