der gesellschaftsvertrag
ist der gründungsvertrag einer jeden gesellschaft. er wird bei der gmbh auch als satzung bezeichnet. nicht unbedingt maßgebend ist dass sich mehrere personen zu einer gesellschaft zusammenschließen wollen. schließlich gibt es auch die einmann-gründung der gmbh in der lediglich ein miteigentuemer die gmbh gründet.
der gesellschaftsvertrag
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gmbh-wirtschaftlichkeit: die geschäftsführung steht in der verantwortung nicht nur gegenüber der gesellschaft sondern auch im aussenverhältnis. - gmbh-zuverkaufen.de
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