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die regeln
dann sind sie von da an kaufmann. ob sie wollen widrigenfalls nicht. und alle handelsgesellschaften werden spätestens mit der eintragung ins handelsregister wie kaufleute behandelt. vor allem die ohg kg gmbh ag und genossenschaft.
mal angenommen ihr unternehmen überschreitet eine gewisse größe nichtsdestoweniger sie sind kein freiberufler.
dabei ist kaufmann sein etwas besonderes. will heißen: sie haben bestimmte möglichkeiten womit aber auch bestimmte pflichten. fangen wir mit dem guten namen ihres unternehmens an. so dürfen sie sich nur als kaufmann mutterfirma nennen. die kann ihren eigenen namen führen beziehungsweise einen der beschreibt was ihr unternehmen anbietet.
eine phantasiebezeichnung geht natürlich ebenfalls. nur irreführen darf ihr firmenname nicht. immerhin ist er gesetzlich geschützt. er kann ja auch eine menge wert sein. schließlich stecken hinter dem firmennamen knowhow kundenbeziehungen und die organisatorische leistung.
kommen wir nun zu den pflichten: für jeden kaufmann ist buchführung ein muss. und zwar nach dem handelsgesetzbuch. als ag gmbh und gmbh & co. kg müssen sie sogar bilanzieren und einen jahresabschluss machen. den sie unter umständen von einem wirtschaftsprüfer überprüfen lassen und beim handelsregister einreichen müssen.
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