Dienstag, 1. Juli 2014

Du hast - wenn auch unbeabsichtigt - Deiner Freundin einen S

Du hast - wenn auch unbeabsichtigt - Deiner Freundin einen Schaden zugefügt. Du bist ihr daher -sofern Dich in irgendeiner Weise ein Verschulden am Verlust des Handys trifft - zum Schadenersatz verpflichtet...
01.07.14 15:39 | Germany | gutefrage.net

...Besten vorgehen, um von der Versicherung ein anständiges Gutachten zu erhalten und darzulegen, dass ... einverstanden bin. Gar nicht. Die Versicherung hat ihren Teil erfüllt, sie hat den Zeitwert des versicherten...

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