Der Unfallgegener war optisch erheblich mehr beschädigt. Der Schaden wurde meinerseits der Versicherung meines Gegenüber gemeldet, jetzt muss ich abwarten, ob ein Gutachten erstellt wird oder nicht...
  13.05.14 19:39 | Germany | motor-talk.de
  
  ...daher unzulässig. Das mit den Versicherungen > Eine ist die KFZ-Versicherung und die andere private Haftpflichtversicherung. Hier halt evtl. Belege dazu. Abgesehen davon ist ja deine Mutter die Eigentümerin...
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Mittwoch, 14. Mai 2014
Der Unfallgegener war optisch erheblich mehr besch?digt. Der
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