Mittwoch, 14. Mai 2014

Der Unfallgegener war optisch erheblich mehr besch?digt. Der

Der Unfallgegener war optisch erheblich mehr beschädigt. Der Schaden wurde meinerseits der Versicherung meines Gegenüber gemeldet, jetzt muss ich abwarten, ob ein Gutachten erstellt wird oder nicht...
13.05.14 19:39 | Germany | motor-talk.de

...daher unzulässig. Das mit den Versicherungen > Eine ist die KFZ-Versicherung und die andere private Haftpflichtversicherung. Hier halt evtl. Belege dazu. Abgesehen davon ist ja deine Mutter die Eigentümerin...

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